Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Elina Marie Junk Fotografie
Stand: Oktober 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Elina Marie Junk Fotografie (nachfolgend „Fotografin“) und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Kunden“) über fotografische Dienstleistungen.
Das Angebot umfasst insbesondere Hochzeitsfotografie, Portrait- und Paarfotografie, Tierfotografie sowie den Verkauf von Gutscheinen.
Individuelle Vereinbarungen zwischen der Fotografin und den Kunden haben Vorrang vor diesen AGB. Zwingende gesetzliche Rechte der Kunden bleiben unberührt.
2. Vertragsschluss und Buchung
Anfragen über die Webseite, per E-Mail, über soziale Medien oder auf anderem Wege sind zunächst unverbindlich.
Ein Vertrag kommt zustande, sobald die Fotografin das Buchungsangebot der Kunden ausdrücklich annimmt, beispielsweise durch eine Buchungsbestätigung in Textform.
Der vereinbarte Leistungsumfang, der Termin, der Leistungsort, der Preis und gegebenenfalls zusätzliche Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und der Buchungsbestätigung.
Bei Hochzeitsreportagen können ergänzende Absprachen zum zeitlichen Ablauf, zum Umfang der Begleitung und zu den gewünschten Motiven getroffen werden. Diese werden Bestandteil der Vereinbarung, soweit sie ausdrücklich vereinbart wurden.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung individuell vereinbarten Preise.
Hochzeitsfotografie
Bei Buchungen von Hochzeitsreportagen ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % des vereinbarten Gesamtpreises vorgesehen. Die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet.
Die Anzahlung ist innerhalb der in der Rechnung oder Buchungsbestätigung angegebenen Frist zu begleichen. Der verbleibende Betrag ist zu dem dort vereinbarten Zeitpunkt fällig.
Portrait-, Paar- und Tierfotografie
Für Portrait-, Paar- und Tiershootings gilt keine allgemeine Anzahlungspflicht von 30 %. Die Zahlungsbedingungen und die Fälligkeit des vereinbarten Honorars ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Rechnung oder der Buchungsbestätigung.
Zusätzliche Leistungen, die nicht im ursprünglichen Angebot enthalten sind, werden gesondert vereinbart und gegebenenfalls berechnet.
Reisekosten, Übernachtungskosten oder sonstige Auslagen werden nur berechnet, wenn dies vorab vereinbart wurde.
4. Durchführung des Shootings
Die Fotografin erbringt ihre Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt und nach ihrem fotografischen Stil.
Die Kunden informieren die Fotografin rechtzeitig über besondere Wünsche, relevante Abläufe und Umstände, die für die Durchführung des Auftrags wichtig sind.
Bei Tierfotografien sind die Kunden dafür verantwortlich, dass die Tiere unter angemessenen und sicheren Bedingungen vorgestellt werden. Sie informieren die Fotografin über bekannte Besonderheiten, die für die Sicherheit der beteiligten Personen und Tiere relevant sind, und wirken an einer sicheren Durchführung mit.
Die Fotografin kann eine Aufnahme oder einen Teil des Shootings unterbrechen oder ablehnen, wenn die Sicherheit von Personen oder Tieren gefährdet ist.
5. Bildauswahl, Bearbeitung und Lieferung
5.1 Tier-, Paar- und Portraitshootings
Nach dem Shooting trifft die Fotografin eine Vorauswahl der entstandenen Aufnahmen. Die Vorauswahl wird den Kunden zur Verfügung gestellt, damit diese die gewünschten Bilder auswählen können.
Die endgültige Auswahl der zu bearbeitenden Bilder erfolgt durch die Kunden im Rahmen des gebuchten Pakets beziehungsweise des individuell vereinbarten Leistungsumfangs.
Die Fotografin bearbeitet anschließend die ausgewählten Bilder in ihrem eigenen fotografischen Stil.
5.2 Hochzeitsreportagen
Bei Hochzeitsreportagen trifft die Fotografin die Auswahl der gelungenen Aufnahmen selbst. Alle gelungenen Bilder im Rahmen der vereinbarten Leistung werden professionell bearbeitet und den Kunden zur Verfügung gestellt.
Die Fotografin entscheidet nach fachlichen und gestalterischen Kriterien, welche Aufnahmen als gelungen gelten und in die finale Galerie aufgenommen werden. Doppelte, technisch misslungene oder aus anderen fotografischen Gründen nicht geeignete Aufnahmen müssen nicht herausgegeben werden.
5.3 Unbearbeitete Bilder und RAW-Dateien
Die Herausgabe unbearbeiteter Bilder oder von RAW-Dateien ist grundsätzlich nicht Bestandteil der angebotenen Leistungen. Ein Anspruch auf Herausgabe solcher Dateien besteht nur, wenn dies ausdrücklich individuell vereinbart wurde.
5.4 Lieferzeit
Die Lieferung der final bearbeiteten Bilder erfolgt grundsätzlich innerhalb von 6 bis 8 Wochen.
Bei Tier-, Paar- und Portraitshootings beginnt die Lieferfrist nach Abschluss der finalen Bildauswahl durch die Kunden und nach vollständigem Zahlungseingang, soweit im jeweiligen Angebot nichts anderes vereinbart wurde.
Bei Hochzeitsreportagen beginnt die Lieferfrist nach vollständigem Zahlungseingang des vereinbarten Honorars, da die Bildauswahl durch die Fotografin erfolgt.
Die Bereitstellung erfolgt in der vereinbarten Form, beispielsweise über eine Online-Galerie oder einen Download.
Sollte sich die Lieferung aus wichtigen Gründen verzögern, informiert die Fotografin die Kunden hierüber.
6. Archivierung und Nachbestellung von Bildern
Die finalen Bilddateien werden von der Fotografin auf externen Festplatten archiviert.
Kunden können auch nach Abschluss des ursprünglichen Auftrags weitere Bilder nachbestellen, sofern die betreffenden Dateien noch archiviert und technisch verfügbar sind. Die Nachbestellung erfolgt nach individueller Vereinbarung.
Für Nachbestellungen können zusätzliche Kosten entstehen. Die jeweiligen Preise und der Umfang der gewünschten Leistungen werden vor der Bestellung mitgeteilt.
Eine zeitlich unbegrenzte Archivierung sämtlicher Bilddateien wird nicht garantiert. Die Kunden sind daher selbst dafür verantwortlich, die gelieferten Bilder dauerhaft zu sichern und eigene Sicherungskopien anzulegen.
7. Absagen und Terminverschiebungen durch Kunden
Kunden können eine Buchung stornieren oder um eine Terminverschiebung bitten. Die Erklärung soll in Textform erfolgen, beispielsweise per E-Mail.
Bei einer Stornierung können der Fotografin nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften Ansprüche auf Vergütung oder angemessenen Ersatz des entstandenen Schadens zustehen. Dabei sind insbesondere ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Verwendung der freigewordenen Zeit zu berücksichtigen.
Eine bei Hochzeitsreportagen geleistete Anzahlung in Höhe von 30 % wird auf mögliche Ansprüche angerechnet. Sie wird nicht allein aufgrund ihrer Bezeichnung als „Anzahlung“ automatisch und in jedem Fall einbehalten.
Bei einer Terminverschiebung bemühen sich beide Seiten um einen Ersatztermin. Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nur, wenn dieser ausdrücklich vereinbart wird.
Gesonderte Stornierungs- oder Verschiebungsvereinbarungen müssen wirksam vereinbart sein und die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
8. Absagen und Ausfall durch die Fotografin
Kann die Fotografin einen Auftrag aus wichtigen Gründen, insbesondere wegen Krankheit oder höherer Gewalt, nicht durchführen, informiert sie die Kunden so früh wie möglich.
Beide Seiten bemühen sich um eine zumutbare Lösung, insbesondere um eine Terminverschiebung oder, soweit möglich und von den Kunden akzeptiert, eine geeignete Ersatzfotografin.
Kommt keine einvernehmliche Lösung zustande und kann die vereinbarte Leistung nicht erbracht werden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen werden nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften erstattet.
Weitergehende gesetzliche Ansprüche der Kunden bleiben unberührt.
9. Wetter, äußere Umstände und Veranstaltungen
Bei Outdoor-Shootings können Wetter, Lichtverhältnisse und örtliche Gegebenheiten das fotografische Ergebnis beeinflussen.
Wenn die Bedingungen eine sichere oder sinnvolle Durchführung erheblich beeinträchtigen, stimmen sich die Fotografin und die Kunden über eine mögliche Anpassung oder Verschiebung ab.
Bei Hochzeiten und anderen Veranstaltungen können äußere Umstände, der Ablauf der Veranstaltung oder das Verhalten anwesender Personen dazu führen, dass bestimmte Motive nicht entstehen können. Die Fotografin schuldet keine Garantie für die Entstehung einzelner, nicht ausdrücklich zugesicherter Motive.
Gesetzliche Ansprüche bei Pflichtverletzungen bleiben unberührt.
10. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Die Fotografin bleibt Urheberin der von ihr angefertigten Fotografien. Die urheberrechtlichen Bestimmungen bleiben unberührt.
Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars erhalten die Kunden ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den gelieferten Bildern für private Zwecke, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
Die private Nutzung umfasst insbesondere das Speichern, Ausdrucken und Teilen im persönlichen Umfeld. Eine Veröffentlichung in sozialen Medien ist im Rahmen der eingeräumten privaten Nutzungsrechte zulässig, soweit keine Rechte Dritter entgegenstehen.
Eine kommerzielle Nutzung, Weiterveräußerung, entgeltliche Weitergabe oder Verwendung zu Werbezwecken bedarf einer gesonderten Vereinbarung mit der Fotografin.
Die Bearbeitung, Veränderung oder Entfernung eines vorhandenen Urhebervermerks ist nur zulässig, soweit die gesetzlichen Bestimmungen und die vereinbarten Nutzungsrechte dies erlauben.
11. Veröffentlichung zu Werbe- und Portfoliozwecken
Die Fotografin veröffentlicht Kundenbilder, insbesondere auf ihrer Webseite, in sozialen Medien, in ihrem Portfolio oder in Werbematerialien, nur nach vorheriger Zustimmung der betroffenen Personen.
Die Zustimmung zur Veröffentlichung ist freiwillig und keine Voraussetzung für die Buchung eines Shootings.
Bei Hochzeiten und Veranstaltungen ist zu berücksichtigen, dass auch Gäste und weitere abgebildete Personen eigene Rechte haben können. Die Zustimmung des buchenden Hochzeitspaares ersetzt nicht automatisch die erforderliche Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung von Bildern anderer Personen.
Eine erteilte Einwilligung kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
12. Haftung
Die Fotografin haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Fotografin – außer bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, soweit gesetzlich zulässig.
Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder in sonstigen Fällen, in denen eine Haftungsbeschränkung gesetzlich ausgeschlossen ist.
Die Haftung für gesetzlich zwingende Ansprüche, insbesondere aus dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.
13. Gutscheine
Gutscheine können für die jeweils darauf ausgewiesenen Leistungen oder Beträge eingelöst werden. Maßgeblich sind die bei Ausstellung angegebenen Bedingungen.
Die Einlösung erfolgt nach vorheriger Terminvereinbarung und vorbehaltlich verfügbarer Termine.
Reicht der Gutscheinwert nicht für die gewünschte Leistung aus, ist die Differenz nach den vereinbarten Zahlungsbedingungen zu begleichen. Ein verbleibendes Guthaben wird nach Maßgabe der vereinbarten Gutscheinbedingungen und der gesetzlichen Vorschriften behandelt.
Für die Gültigkeit und Verjährung von Ansprüchen aus Gutscheinen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Gesetzliche Ansprüche der Kunden bleiben unberührt.
14. Datenschutz
Die Fotografin verarbeitet personenbezogene Daten zur Bearbeitung von Anfragen, zur Durchführung und Abwicklung von Verträgen sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten.
Weitere Informationen über Art, Umfang, Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung, Speicherdauer, Empfänger und die Rechte betroffener Personen enthält die gesonderte Datenschutzerklärung auf der Webseite.
Die Datenschutzerklärung ist unter [LINK ZUR DATENSCHUTZERKLÄRUNG EINFÜGEN] abrufbar.
15. Verbraucherrechte und Widerruf
Kunden, die Verbraucher im Sinne des Gesetzes sind, stehen die gesetzlichen Verbraucherrechte zu.
Ob ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, hängt insbesondere von der Art des Vertrags und der Art des Vertragsschlusses ab. Bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen besteht grundsätzlich ein Widerrufsrecht, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift.
Ein möglicherweise bestehendes Widerrufsrecht wird durch diese AGB nicht ausgeschlossen. Erforderliche Widerrufsbelehrungen und gegebenenfalls Muster-Widerrufsformulare werden gesondert zur Verfügung gestellt.
Wenn Kunden ausdrücklich wünschen, dass eine Dienstleistung vor Ablauf einer laufenden Widerrufsfrist beginnt, werden die gesetzlich erforderlichen Erklärungen und Hinweise gesondert eingeholt beziehungsweise erteilt.
16. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates eingeschränkt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die gesetzlichen Regelungen maßgeblich. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Anbieterin:
Elina Marie Junk Fotografie
Elina Marie Junk
Fortweg 16
35463 Fernwald
info@elinamariejunk-fotografie.de